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  • Maine Coon

    Kaufverträge allgemein

    Er sollte nicht die Wunschtüte des Züchters sein was dort reingeschrieben wird. Solange die Katze als Sache gilt ,ist ein Kaufvertrag das was er sein sollte so wie es das Gesetz vorschreibt.Lassen sie sich einen Vertrag ausarbeiten vom RA. oder nehmen sie Vordrucke von der Wirtschaftskammer.

    Sollten sie mehr als 3 Würfe im Jahr haben werden sie es schwer haben bei Streitigkeiten als Hobbyzüchter vor Gericht zu gelten.Das Wort Kaufvertrag sagt schon viel.Im Rechtstreit gilt die Katze als Sache und wird wie ein Bett oder Kasten behandelt.(Gilt nicht immer für Hobby Züchter ) .

    1.Gehen sie davon aus das sie einen Gewerbeähnlichen Zustand bei Rechtsstreitigkeiten haben.Und das was sie vergeben leider vor Gericht oft nix anderes ist als eine Sache.

     2.Gewährleistungsausschlüsse sind illegal. 2jahre Garantie. mit Beweislastumkehr ab 6monaten.Die ersten 6 monate müssen sie das Beweisen das die Sache ok war. (Empfehlung Gesundheitszeugniss bei Abgabe)

     2.Vorkaufsrechte sind legal.und oft sinnvoll zum Schutz des Tieres

     3.Streiten sie in den ersten 6 Monaten nicht mit dem Käufer handeln sie bestenfalls Wertminderung im Ernstfall heraus. Dieses kann weiter Ansprüche ausschliessen.Verweisen sie auch in ihren Verträgen auf die Rechte des Züchters die Sache selbst auszubessern oder auszutauschen (Bringpflicht)des Käufers (notfalls holen sie sie ab),und auf die Informationspflicht(schriftlich) des Halters bevor er mit der Sache zum Tierarzt geht.Achtung bei Rücknahme bitte sofort zum Tierarzt nicht nach 3 Tagen.Oft sind Sachen nach 6 monate evt.durch schlechte Haltung in diesen Zustand geraten.Geld zurück erst nach Untersuchung. (gebenfalls Wertminderung bei Rücknahme)

    Die Verkaufte Sache(Katze)gehört nicht mehr ihnen (verkauft)sie dürfen Haften ja aber wie schon oft gelesen die sache aus dem zu Hause des neuen Halters sich wieder zu holenweil sie der Meinung sind der Katze gehts dort nicht gut weil reingeschrieben im Vertrag ist sicher nicht legal dafür sind Behörden zuständig.

     4.Verträge zwischen Züchter u. Züchter sind bindend.Eine Zucht Katze muss diese Eigenschaft(für die Zucht) haben, und sollte diese innerhalb der Gewährleistungspflicht 2 Jahre beibehalten. Die Katze zb. nimmt nicht auf  ohne Krankheitsanzeichen ist ein Mangel.Gewährleistungsausschlüsse wie auf die weitere Entwicklung kann der Züchter nichts ist nicht Richtig so.Zb. .Eine Zuchtkatze muss für für diesen Zweck auch geignet sein.Unfruchtbarkeit ist so ein Fall. Tipp Aufpreis für die Zucht retounieren. HD PKD HCM ebenfalls. Pech gehabt gibts es nicht.Tip testen testen und wieder testen.Wenn es dies Möglichkeit gibt dann ist sie auch zu benutzen.

     Versprechen sie keine Sachen auch nicht über ihre Hompage .Die Katze ist kinderlieb stubenrein ausgeglichen.Wenn solche Eigenschaften im Vertrag oder auf der Homepage stehen, sind diese auch bindend.Wichtig suchen sie immer das Gespräch und lassen sie sich alles per Mail /Handy ect. Schreiben oder beschreiben. Fotos vom Futter beim Halter sind oft hilfreich für spätere Beweise .

     Krankheiten wie Schnupfen Durchfall ect entstehen oft durch Stress .Sollte dies im ersten Monat passieren seien sie kullant und sollte es erforderlich sein nehmen sie das Tier zu sich und nach Gesundung mit (Attest)übergeben sie es wieder. 

    Tipp: Alles innerhalb eines Monats sollte es nicht ein Haltungsfehler sein wird wahrscheinlich gerichtlich gegen sie entschieden werden. Deswegen Gesundheitsattests bei Übergabe sind angeraten.

     FIP ist ein eigenes Kapitel hir gilt auch die Monats  oft 2 Monatsregel Klären sie auf schon im Vorfeld oder Schreiben sie es in ihre Verträge wie in diesm Fall sollte er Eintreten verfahren  wird..

  • Online Handel /Fernabsatzgesetz

     Heutzutage wird vieles über Whats app Mail ect erledigt.Leider bedenken einige nicht . Sobald sie ein betreffendes Tier welches zur Abgabe auf der Hompage Facebook Willhaben ect. zu finden ist und beschrieben wird,könnte in den onlinehandel fallen ist.Auszuschliessen dabei sind Notvergaben Tierheime ect.

    Verträge online schicken wo beide nicht anwesend sind fallen unter das Fernabsatzgesetz, welches eine andere Regelung vorsieht . Es ist egal ob der Besitzer sie danach noch besucht.Reservieren ist eine Ausnahme und dann Vorort den Vertragsabschluss machen.Reservieren online mit Anzahlung fällt warscheinlich  ins Fernabsatzgesetz .Im schlimmsten Fall steht der Käufer nach 3 Monaten vor der Tür und bringt sie ihnen das Tier zurück und sie sind verplichtet sie anzunehmen.Was warscheinlich eh jeder machen wird geht ja ums Tier.Aber es gibt auch die die sichs dann mal anschauen wies läuft is nicht passend wirds zurückgebracht.Dieses sollte verhindert werden. Nochmals betont bei Rechtsstreitigkeiten ist die Katze ne Sache.Leider gibts keine genauen Gesetzestexte für Kleintiere die Richter benützen können .Offiziel ist sie ja seit1988 keine Sache aber die dazugehörige Regelung fehlt, und deswegen wird sie auch als Sache gehandhabt um Recht zu sprechen zu können. 

    Nochmals Verträge immer Vorort (in der Zuchtstätte) abschliessen !!!!!!! 

    Wiederufsbelehrung od.die Rüchtrittsrechte müssen im Vertrag enthalten sein.(14 tage Frist )  .Wenn bei Übergabe der Vertrag erst gemacht wird gilt dies genauso . Also Rücktritt samt Katze.Tipp: Besser Verträge beim ersten Besuch machen.

     

  • Fazit des Ganzen 

    Die meisten Verträge von Züchter sind sagens wir mal so "UNVOLLSTÄNDIG" und bei Gericht nicht das Papier Wert  

    Viele Züchter haben Glück im Streitfall da auch der Käufer seine Pflichten nicht einhält oder nur unvollständig .oder einfach nur über seine Rechte sich nicht auskennt Meistens sind es diese.  

    1.Die Informationsplicht  bei Mängel und das schriftliche Auffordern zur Nachbesserung .

    2.Selbst zum Tierarzt und die Behandlung beginnen und danach Forderungen zu stellen.

    3.Die sofortige Übergabe des Tieres an den  Züchter wenn verlangt .um es evt. nachbessern zu können  oder um es austauschen.

     Im grossen gehts aber um das Wohl des Tieres und nicht nur ausschliesslich um aus dem "Schneider" zu sein. Bleiben sie ruhig in solchen Fällen und klären sie auf und versprechen sie nichts besonders schriftlich.

     Wir wissen nach 20 Jahren Zucht, aus dem "nettesten" Käufer kann oft eine streitbare Person werden. Umgekehrt aber auch. Und bedenken sie das alles auch so sein kann wie es ihner der Käufer schildert. Worte  wie: gibts nicht /unmöglich/ oder noch nie vorgekommen ,fördert kein gutes Gesprächsklima.In diesem Moment sollte einem Bewusst werden das dieses Kleine oder Grosse Lebewesen unsere Hilfe braucht ..... Der Züchter lebt nicht mehr wie vor 25 Jahren im Lala Land. Er haftet auch für seine Tiere.  

     

  • Katzen erreichen mühelos, was uns Menschen versagt bleibt – durchs Leben zu gehen, ohne Lärm zu machen.* (Ernest Hemingway)

    Der obengeschriebene Text ist keine Rechtsberatung nur ein allgemeiner Hinweiss zum Nachdenken 

    . Für Verträge empfehlen wir sich Beraten zu lassen deswegen bieten wir auch kein Vordrucke an.

    Obmann Stoiser Walter